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1. Sagen und Geschichten aus dem Mittelalter - S. 85

1889 - Leipzig : Freytag
85 Schreiber angewiesen war. Darin wurden die Ritter meist von ihren Frauen und Tchtern bertreffen, die das oftmals einfrmige Leben in der Burg durch geistige Unterhaltung, durch Vorlefen und Singen bereicherten und dem Haus-wefen durch edle Formen des Umgangs Anmut und Freundlichkeit verliehen. Dabei wurde die Vorbereitung der adeligen Tchter auf den Beruf der Hausfrau nicht verabsumt. Nhen, Spinnen und alle weiblichen Handarbeiten muten sie von frher Jugend an erlernen; fertigten sie ja die Kleider fr sich, die Herren und die Knappen, namentlich erwarben sie sich aber eine hohe Geschick-lichkeit in der Stickerei. der alles aber ging die edle, reine Zchtigkeit, welche nach dem Urteile des grten mittelalterlichen Dichters. Walther von der Vogel-weide, den deutschen Frauen den Vorrang vor den Frauen aller Lnder gab. Zucht und reine Minne, wer die finden will, der komm' in unser Land." 9. Das Nechtswejen. Wir besitzen aus dem Ende der Hohenstanserzeit zwei Rechtsbcher, aus welchen wir die Rechtspflege im Mittelalter kennen lernen; das eine, der Sachsenspiegel, war mehr in Norddeutschland, das andere, der S ch w a b e n s p i e g e l, in Sddeutschland verbreitet. Die Aufzeich-nungen des in einzelnen Stdten oder Drfern geltenden Ortsrechts heien Wcistmer. Beweismittel fr Schuld oder Unschuld war vor allem der Eid; wenn Klger und Angeklagter zugleich schwuren, so war derjenige Sieger, welcher die meisten Eideshelfer beibrachte, d. h. Männer, welche schwuren, da sie seine Aussage fr wahr hielten. Ein eigenartiges, noch im Heidentume wurzelndes Rechtsmittel waren die Gottesurteile oder Ordalien, wie Zweikampf, Wasser- oder Feuerprobe. Bei der Wasserprobe wurde der Ange-klagte, an Hnden und Feu gebunden, in das Wafser geworfen; sank er unter, so galt er fr unschuldig und wurde wieder herausgezogen. Bei der Feuerprobe mute jemand entweder ein glhendes Eisen eine Strecke weit aus der Hand tragen, oder mit bloen Fen der eine heie Pflugschar gehen. Das Bahrrecht bestand darin, da der eines Mordes Verdchtige an die Leiche des Erschlagenen gefhrt wurde und der That fr berfhrt galt, wenn die Wunden von neuem bluteten. Im spteren Mittelalter wurde statt der Gottesurteile die Folter an-gewandt, mit welcher man ein Gestndnis zu erzwingen suchte. In den Zeiten des Faustrechtes, da man seines Lebens und Eigentums nicht sicher war, bten die heimlichen oder Femgerichte, namentlich in Westfalen, einen heil-samen Einflu aus; sie waren wahrscheinlich aus alten kaiserlichen Gerichten, wie sie unter Karl dem Groen bestanden, hervorgegangen. Das Femgericht hie auch Freigericht oder Freistuhl, der Vorsitzende Freigraf, die Beisitzer Frei-schffen. Sie erkannten sich gegenseitig an geheimen Zeichen als die Wissenden". Die Verhandlungen fanden bei Tage unter freiem Himmel statt; in der Mitte des Gerichtsplatzes stand ein steinerner Tisch, aus dem ein Schwert und ein aus Weiden geflochtener Strick lag. Der Angeklagte wurde laut vorgerufen; erschien er nicht, oder wurde er berfhrt, so war er verfemt", und jeder

2. Sagen und Geschichten aus dem Mittelalter - S. 86

1889 - Leipzig : Freytag
86 Wissende hatte die Pflicht, ihn, wo er ihn traf, zu ergreifen und am nchsten Baume aufzuhngen; zum Zeichen, da kein gemeiner Mord vorliege, stie man in den Stamm des Baumes ein Messer, welches das Zeichen der Feme trug. 39. Dom zu Limburg an der Lahn (nach einer Photographie). 10. Kunst und Kunstgewerbe. Die eigentliche Baukunst fand ursprnglich fast nur bei Kirchen Anwendung, und zwar gingen die Anregungen zu einem kunstreichen Kirchenbau von Frankreich und Italien aus; man nennt deshalb diese Bauart (Stil) die romanische. Der Grundri zeigt die Kreuzgestalt,

3. Sagen und Geschichten aus dem Mittelalter - S. 109

1889 - Leipzig : Freytag
109 (Typen), die an sen aufgefdelt wurden. Erst spter schnitt er die Form in Metall und go sie mit einer Bleimischung aus. Dann berief er (wahrscheinlich aus Paris) den Schnschreiber und Buchmaler Peter Sch ff er, welcher die Buchstabenstempel schner und ebenmiger machte und die neue Erfindung ver-vollstndigte. Fust nahm ihn deshalb zum Schwiegersohne und Teilnehmer, 58. Handpresse (16. Jahrhundert). und nun drngten beide den armen Erfinder hinaus. Gutenberg wurde (1455) verklagt und verurteilt, 2026 Gulden zurckzuzahlen; da er das nicht konnte, so pfndete ihm Fust nicht blo die smtlichen Druckgerte, sondern sogar alles Pergament, Papier und die fertigen Druckbogen der Bibel. Nun war er rmer als je, fand aber gerade infolge des Prozesses einen wohlmeinenden

4. Sagen und Geschichten aus dem Mittelalter - S. 21

1889 - Leipzig : Freytag
21 hielten sie auf Wahrheit und Ehre; ein gegebenes Wort oder Versprechen war ihnen heilig; dabei waren sie gastfrei gegen Einheimische und Fremde. Doch fhrte sie die Trunkliebe und Spielsucht hufig auch auf Abwege. Die Männer wrfelten bisweilen so leidenschaftlich, da sie allen Besitz, ja Weib und Kind und schlielich ihre eigene Freiheit einsetzten; verspielten sie aber, so folgten sie dem Gewinner willig als Sklaven auf Lebenszeit. 9. ffentliches Leben. Solange die Germanen noch keine festen Wohnsitze hatten und kriegerisch umherzogen, teilten sie sich in Gruppen von zehn, hun-dert 2c. oder in Zehnt-. Hundert- und Tausendschaften unter besondern Fhrern, die zugleich oberste Richter waren. Zehn Familien bildeten wohl eine Dorf-mark oder Gemeinde, zehn Gemeinden die H n n d e r t s ch a f t und mehrere Hundert-schaften den Gau oder das Stammesgebiet unter einem Huptling oder Fürsten (^Vordersten. Ersten). Dies blieb dann auch spter blich. D.ic Gau gemeinde hielt regelmig, bei Neu- oder Vollmond, ihre Ver-sammlung oder ..Thing" (Ding), verbunden mit Waffenspielen und Volksfesten, aus offener Malstatt im Walde. Jeder Waffenfhige erschien dabei und zwar in Waffen. Priester (Ewarte Gesetzeshter) geboten Dingfrieden und Stille. Dann sprachen einzelne, je nach Stand, Ansehen und Ruhm, während die Zu-hrenden bald durch Murren ihr Mifallen, bald durch Waffengeklirr ihre Zu-stimmnng ausdrckten. Es wurde der Krieg und Frieden verhandelt, fremde Gc-sandte gehrt. Wahlen vorgenommen. Jnglingen die Schwertleite erteilt. Hier wurde auch der die todeswrdigen Verbrechen: Landesverrat. Feigheit und schmachvolle Versndigung geurteilt; die Schuldigen wurden im Sumpfe erstickt oder gehngt. Geringere Vergehen wurden von den Hundertschaften mit Bne in Vieh und spter in Geld bestraft. Die Heerfhrer und Fürsten waren die aus den Edelmgen (Adelingen, d. h. Mitgliedern besonders reicher oder angesehener Familien) gewhlten Volkshupter oder Fürsten. Wenn sich einige Stmme zu einem Kriegszuge verbanden, so whlten sie wohl auch einen besonderen Heer-fhrer, Herzog, oder einen König (kninc von knns Geschlecht. Stamm). 10. Kriegswesen. Die alten Deutschen waren an Kriegslnst und Tapferkeit den Rmern ebenbrtig, oder gar berlegen; aber die eigentliche Kriegskunst lernten sie erst allmhlich. Ihre Waffen waren: Schild mit Lederberzug und Metallbeschlag. Streitkolben und Keule, Streithammer, Wurfspie (Ger); auch lange Schwerter, Bogen und Pfeile, sowie Schleuder waren gebruchlich. Statt der Mntel trugen sie gerne Tierfelle, deren Kopfhute samt Ohren. Hrnern oder Geweihen als Schutz der den Kopf geworfen wurden und ihr Ansehen noch furchtbarer machten. Zum Schutze während der Nacht errichteten sie eine Wagenburg, indem sie ihre kleinen Kastenwagen mit den vier massiven Rdern zusammenfhrten und zum Teil eingruben. Auch Feldzeichen. Trommeln und Hrner fhrten sie. Brach ein Krieg ans, so erscholl der Heerbann, d. h. der Aufruf zum Kampfe bei Strafe oder Bann". Oft scharten sich auch

5. Erzählungen aus der Neuzeit - S. 158

1889 - Leipzig : Freytag
158 ohne Budget regiert hatte, aber durch den deutsch-sterreichischen Krieg glnzend gerechtfertigt worden mar, erhielt er Indemnitt" ( Straflosigkeit), und nun erfolgte ein Umschlag der ffentlichen Meinung. Der frher mit Mitrauen betrachtete und allgemein angefeindete Mann wurde nun Gegen-stand allgemeiner Hochachtung und Bewunderung und nach dem Kriege gegen Frankreich der mit unbegrenzter Dankbarkeit und Begeisterung ver-ehrte Liebling des Kaisers und der Nation. Es wurden ihm die hchsten Aus- Zeichnungen zuteil, 1866 Erhebung in den Grasen- und am 21. Mrz 1871 in den Frstenstand. Als Reichskanzler ist ihm seitdem bis heute die Lei-tung der auswrtigen Politik und der innere Ausbau des Reiches bertragen. In beidem ist er der bewhrte Meister, der stets bedacht, was er vollbringt. Bismarck ist ein Mann von hohem Wchse und markigem Krperbau;

6. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 26

1887 - Leipzig : Freytag
26 Kolonien bewahrten immer ihre Anhnglichkeit an das Mutterland, von dem sie abhngig waren. Spter erstreckten sich die griechischen Kolonien auf einen weiteren Umfang, wie Sditalien mit den Stdten Cnm, Neapel, Posidonia, Regium, Tarent, Syrakus, Sdfrankreich mit Massilia (Marseille) und Spanien. . 16. Die ltesten Staatsverfassungen. Wereinigungsmittef. 1. Das griechische Volk bildete keinen Gesamtstaat, sondern zerfiel in mehrere besondere Gemeinwesen, an deren Spitze in der ltesten Zeit Könige standen, die eine Art oon vterlicher Gewalt der ihre Unterthanen bten und in vielen Fllen entweder den Rat der ltesten und Angesehensten ein-holten oder eine allgemeine Volksversammlung beriefen. In vielen Staaten wurden die Könige durch die edelu Geschlechter verdrugt und an deren Stelle eine Herrschaft der Vornehmen (Aristokratie) eingefhrt. Auch gegeil sie erhob sich in einzelnen Stdten die Brgerschaft, aus welcher hufig ehr-geizige und thatkrftige Männer zur Alleinherrschaft gelaugten. Man nannte diese Tyrannen, die manchmal milde und segensreich, fters aber grausam und gewaltthtig regierten und dann bald gestrzt wurden. Berhmte Tyrannen des 7. und 6. Jahrhunderts waren u. a. Periander von Korinth, Polykrates von Samos. 2. Obgleich die Griechen viele besondere Einzelstaattn bildeten, so waren sie doch durch das Gefhl der vaterlndischen Zusammengehrigkeit verbunden und hatten auch mehrere uere Einigungsmittel. Dahin gehrten vor allen die Amphiktyonien (Umwohnerschaften), Eidgenossenschaften von Vlkern, welche mit ein gemeinsames Heiligtum wohnten und auf jhrlichen Bundestagen durch Abgesandte ihre Angelegenheiten berieten. Die wichtigste dieser Verbindungen war die delphische, welche zwlf verschiedene Stmme umfate, die sich gegenseitig verpflichteten, im Kriegsfall keine Bundesstadt ganz zu vertilgen, einander nicht das Wasser abzugraben und vor allem das Heiligtum zu Delphi zu beschtzen. Auerdem traten einzelne Staaten in Schutz- und Trntzgemeinschaften zusammen und sagten sich im Falle eines Krieges gegenseitigen Beistand zu; einer dieser Staaten hatte dann gewhnlich die Bundesleitung oder Vorherrschaft (Hegemonie). So treten die dorischen Staaten des Peloponneses in Bundestagen zusammen, auf denen Sparta die Hegemonie hatte. 3. Am meisten befestigt wurde das hellenische Nationalgefhl durch die Festgemeinschaften, welche mit ffentlichen Wettkmpfen verbunden waren. Die wichtigsten waren die olympischen Spiele, welche der Sage nach schon von Herakles gestiftet waren und andern Festort Olympia im Haine 776 Altis in der Landschaft Elis alle vier Jahre abgehalten wurden. Seit 776

7. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 31

1887 - Leipzig : Freytag
31 fd;riebencr Gesetze auf unsichere und der Willkr preisgegebene Gewohnheits-rechte gegrndet, und die Gesetze, welche der Archon Drakon (624) auf- 24 zeichnete, steigerten dnrch ihre Hrte die Unzufriedenheit des Volkes. Dies verursachte erbitterte Kmpfe, welche der Tyrann von Megara benutzte, um den Athenern die fr ihren Handel und ihre Fischerei wichtige Insel Salamis wegzunehmen. 2. In diesen Zeiten erstand der groe Gesetzgeber Solon. Er war aus 594 dem Geschlechte des Kodros und erlangte durch Wiedereroberung von Salamis volkstmliches Ansehen, woraus er das schwere Werk, den tnnern Frieden wiederherzustellen, mit staatsmnnischer Weisheit vollbrachte. Nachdem er durch Herabsetzung des Zinsfues und des Mnzwertes (um 27%) die Schuldenlast des Volkes erleichtert und die Schuldknechtschaft aufgehoben hatte, teilte er die Brgerschaft in vier Vermgensklassen (Timokratie), mit abgestuften Rechten und Pflichten; nur aus der ersten Klasse (Fnf-hundertscheffler") konnten die Archonten gewhlt werden; dagegen hatte das ganze Volk an den ffentlichen Angelegenheiten mitzuwirken, indem die letzte Entscheidung in der Volksversammlung lag, an welcher alle athenischen Brger teilnahmen. Den Archonten war ein Rat von 400, aus den 3 ersten Klassen gewhlten, Mitgliedern beigeordnet (Bule); auerdem setzte er ein ans 4000 durch das Los bestimmten Brgern oder Schffen zusammen-gesetztes Volksgericht ein, welches die gewhnlichen Nechtshndel und die Klagen gegen Beamte erledigte; davon unterschied sich der oberste Gerichtshof, der Areopag, tu welchen alle gewesenen Archonten als lebenslngliche Mitglieder eintraten; dieser hatte die Gerichtsbarkeit der Mrder, Giftmischer und Brandstifter und berwachte das religise Leben, die ffentliche Sitte und die Erziehung der Jugend. Die nichtbrgerlichen Einwohner, d. h. ansssige Fremdlinge, welche in Athen Handel und Gewerbe trieben, hieen Meto feit; sie durften keinen Grundbesitz erwerben und nicht abstimmen. Sie waren frei, muten aber ein Schutzgeld entrichten und Kriegsdienste leisten. Die Sklaven waren leibeigene Fremde und traten, wenn sie freigelassen wurden, in den Stand der Metfen ein. Zur Bltezeit zhlte Athen 45 000 Vollbrger, ebensoviel Metken und 360 000 Sklaven. Die Art der Kriegsleistung richtete sich nach der Zugehrigkeit zu einer der 4 Klassen: die Mitglieder der 1. Klasse hatten die Schiffe zu stellen, die der 2. waren beritten, die der 3. schwer bewaffnet, die der 4. leicht bewaffnet; andere Staatslosten gab es in der Regel nicht; die mter wurden unentgeltlich verwaltet, die anderen Staatsausgaben aus dem Erls der Bergwerke, den Straf-geldern und den Schutzgeldern der Metken bestritten. 3. Die Erziehung der Jugend sollte nach den Grundstzen Solons eine harmonische Ausbildung des Krpers und Geistes bewirken; ihr Ziel war die schne Menschlichkeit im Ebenma aller Krfte. Sie blieb im all-gemeinen Sache des Hauses; vom 7. Jahre an besuchten die Knaben die

8. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 38

1887 - Leipzig : Freytag
38 des Xerxes, Artaxerxes I. mit Auszeichnung aufnahm und ihm brci Stbte 460 zum Unterhalt anwies. Er starb in Magnesia in Kleinasien 460, nach der einen Nachricht an einer Krankheit, nach einer anberen an Gift, das er frei-willig nahm, weil er dem Könige das Versprecheil, Griechenlanb zu unter-werfen, nicht halten konnte. . 24. Athens Mtezeit unter 1. Whrenb (Simon, das Haupt der Aristokraten, in der Verbannung lebte, staub Perikles an der Spitze des Staates. Seiner amtlichen Stellung nach war er einer der zehn Strategen", welchen die Sorge fr die Sicherheit des Staates oblag; bieses Amt wrbe ihm alljhrlich durch Wahl bertragen. Als Sohn des Siegers von Mykale geno er ein hohes Ansehen nnb gelangte durch seine groe Begabung als Staatsmann und Rebner zu einem ma-gebenben Einflu auf die athenische Bevlkerung, die ihm einen solchen Aufschwung des ffentlichen nnb geistigen Lebens verbankte, da man dieses Zeitalter des Perikles" als die hchste Glanzperiode Athens bezeichnet. Er sah die ^Durchfhrung der Volksherrschaft (Demokratie) als seine Hauptaufgabe an; jeber Brger hatte von nun an gleichberechtigten Anteil an beit ffentlichen Angelegenheiten und Zutritt zu allen mtern, die nunmehr (die Strategen" ausgenommen) durch das Los besetzt wrben. Um auch den Armen die Ausbung dieser Befuguisse zu ermglichen, wurden kleine Diten, d. i. Entschdiguugsbetrge fr den Besuch der Volksversammlungen und Gerichtssitzungen bewilligt; um auch die geistigen Gensse allgemein zugnglich zu machen, wrbe jebem Brger das Eintrittsgeld in das Theater bezahlt. Die Bnnbeskasse wrbe in einen athenischen Staatsschatz verwaubelt nnb die nach Deckung der Flottenbcbrfnifse bleibenden berschsse fr stdtische Zwecke, wie weitere Befestigung des Hafens und Kunstbauten verwendet. 2. Der Handel wrbe von Perikles zu einer vorher nie bagewesenen Ausdehnung gebracht und dadurch der Brgerschaft neue und ansehnliche Einkommensquellen erschlossen; der Groverkehr erstreckte sich bis ins Schwarze Meer, mich gypten und der Italien. In Verbindung bcimit wrbe bic Lanbwirtschaft und Gewerbthtigkeit gefrbert; namentlich die Erzeugnisse des athenischen Kunstgewerbes, welche sich durch Gelegenheit und geschmackvolle Arbeit auszeichneten, hatten einen ausgebreiteten und eintrglichen Markt. Mit bicsem in Athen einstrmenben Kapital konnte Perikles auch der Kunst eine Untersttzung verleihen, durch welche sie in einzelnen Gebieten auf den Gipfel der Vollendung gelangte. 3. Schon Simon hatte Athen baulich zu verschnern begonnen (The-senstempel, Anlagen und Hallen). Perikles schmckte besonbers die Akropolis mit den herrlichsten Kunstbauten, bcr vollenbetste ist bcr Parthenon, der

9. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 60

1887 - Leipzig : Freytag
60 2. Diese lteste Verfassung, welche nur Geburtsvorrechte kannte, wnrde von Servius Tullins dahin ergnzt, da auch die Plebejer nach Magabe ihres Vermgens in das Heer eingereiht wurden und einige staatlichen Be-suguisse erhielten. Zu diesem Zwecke teilte er das ganze Volk in 5 V er-mgensklassen und 193 Centnrien (Schwadronen oder Kompagnien) ein, es gehrten zur 1. Klasse (Vermgen von mindestens 100 000 A) 18 Centimen Reiter u. 80 Fuvolk 98 Cent. 2. 75 000 ...............20 3. 40000 ...............20 4. 25 000 ...............20 5. 15 000 ............. 30 188 Cent. Dazu kamen 2 Ceuturien Zimmerleute und Schmiede, 2 Centnrien Horn-blaset und Trompeter und eine Centime der Mittellosen (unter 12 500 A). - 193 Cent. Nach diesen Klassen richtete sich die Einreihnng in das Heer; nach ihnen wurden auch die Centnriatkomitien abgehalten, wobei die Mehrheit der Centnrien (97) den Ausschlag gab. Wenn also die Centimen der ersten Klasse unter sich einig waren, so hatten sie schon die Majoritt gegen alle anderen Klassen zusammen. Ihre Rechte waren: die Entscheidung der Krieg und Frieden, die Genehmigung oder Ablehnung der Gesetzesvorschlge und spter die Wahl der Konsuln. Doch konnten sie von sich aus kein Gesetz vor-schlagen, und ihre Beschlsse muten zudem noch von den Konsuln genehmigt werden. Auerdem teilte Servius das Volk noch in (anfangs 4, spter' 35) rtliche Bezirke, deren Einwohner fr gewisse ffentliche Angelegenheiten zu den sog. Tribntkomitien, bei welchen man nach Kpfen abstimmte, berufen wurden. Durch diese Neuerung des Servius wurde auch den Plebejern eine, allerdings eingeschrnkte, Mitwirkung an der Gesetzgebung und Regierungsgewalt eingerumt. 3. Servius Tullius wurde von seinem eigenen Schwiegersohn L. Tarquinius mit dem Beinamen Superbns (der Hoffrtige") ermordet. Dieser, welcher nun den Thrvn bestieg, unterwarf ganz Latium und fhrte noch andere glckliche Kriege, mit deren Beute er den Jupitertempel auf dem Capitol errichtete. Doch machte er durch Willkrherrschaft sich bei den Putridem und Plebejern gleichmig verhat. Als sein Sohn Sextns die edle Rmerin Lueretia beleidigte, die sich darauf selbst den Tod gab. bentzte man die Abwesenheit des Knigs, der die Stadt Ardea belagerte, ihn und sein ganzes Hans von Thron und Stadt auszuschlieen und das Knigtum abzuschaffen. Rom wurde jetzt eine Republik.

10. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 33

1887 - Leipzig : Freytag
- 33 und gesetzlich. Hipparch wurde von den beiden Athenern Harmodios und Aristogiton aus Privatrache am Feste der Panathenen, wo alle Brger be-Waffnet erscheinen durften, ermordet. Darauf bte Hippias eine Schreckens^ Herrschaft und machte sich durch Hinrichtungen verdchtiger Brger verhat. Nun verband sich das mchtige Geschlecht der Alkmoniden mit den Spar-tauern, welche in Attila einrckten und den Hippias in seiner Burg ein-schlssen. Da seine Kinder, welche aus dem Lande gebracht werden sollten, in Gefangenschaft gerieten, so versprach er, um ihre Auslieferung zu erwirken, innerhalb fnf Tagen Attila zu verlassen. So wurde Athen von seinen Tyrannen befreit; Hippias suchte und fand Zuflucht bei dem Perser-knig (510). 5io 3. An der Spitze derjenigen, welche Hippias vertrieben hatten, stand Klisth en es, welcher einer neuen Erhebung des Adels durch einige nderungen der Solonischen Verfassung vorbeugen wollte. Alljhrlich trat einmal das Scherbengericht (Ostracismus) zusammen, bei welchem abgestimmt wurde, ob ein Brger sich des Strebens nach der Tyrannis verdchtig zeige; war eine gewisse Zahl von Scherben mit dem Namen eines Mannes beschrieben, so wurde derselbe des Landes verwiesen, ohne da diese Vorsichtsmaregel eine entehrende Strafe gewesen wre. Auerdem wurde durch eine neue Einteilung der Bevlkerung in 10 Bezirke (Phylen) von je 100 Gemeinden (Deinen) der vorwiegende Einflu der 1. Klasse beseitigt und der Menge ein greres Ma vou staatlichen Befugnissen eingerumt. Damit ging die Herrschaft des Adels (Aristokratie) immer mehr in die Volksherrschaft (Demokratie) der. Aus jeder Phyle kamen 50 Vertreter in den Rat, dessen Mitglieder damit auf 500 verstrkt wurde. Diese verteilten die Amtsfhrung unter sich auf je eilt Jahreszehntel 36 Tage, so da immer 50 Ratsherren die Staatsleitung auf etwa fnf Wochen besorgten. Dieser geschftsfhrende Ausschu" hie Prytanie, die Mitglieder Prytanen, die in dem Staatsgebude Prytaneion selbst aen und schliefen. Je mehr die Regierung auf den Rat berging, um so bedeutungsloser wurde das Amt der Archonten. Iii. Aas Zeitalter der Werserkriege und des Aeriktes (500431). . 21. Die Serserkriege: Werantaffung und Beginn. 1. Als der Perserknig Darius gegen die nrdlich von der Donan wohnenden Skythen zog. lie er die von ihm eingesetzten Statthalter der kleiuasiatischen Griechenstdte zur Bewachung der Donaubrcke zurck; der Feldzug des Darius nahm einen ungnstigen Verlauf, da die Skythen durch fortwhrendes Zurckweichen ihn immer tiefer in ihr unwirtliches Land lockten, bis er, durch Maugel an Lebensmitteln gentigt, den Rckzug antreten Lh lein und Hold er mann, Allgemeine Weltgeschichte. 3
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